Dienstgradabzeichen der
Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein

Dienstgrad
Schulterstück
Voraussetzung
Neue Kameraden, die vorläufig durch den Vorstand aufgenommen wurden, oder Jugendfeuerwehrkameraden
Feuerwehrmannanwärter oder Jugendfeuerwehrmann
stellv. Jugendgruppenleiter
stellv. Jugendgruppenleiter
Jugendgruppenleiter


Jugendgruppenleiter
Feuerwehrkameraden
nach 1 Jahr Anwärterzeit.
Feuerwehrmann
Truppführer-Ausbildung oder mindestens ein Fachlehrgang (Funk, Maschinist, Atemschutzgeräteträger)
Oberfeuerwehrmann
Truppführer-Ausbildung und
mindestens ein Fachlehrgang
(Funk, Maschinist, Atemschutzgeräteträger).
Hauptfeuerwehrmann
- Feuerwehrkameraden mit
  15jähriger aktiver Dienstzeit
- Gruppenführer-Ausbildung
Löschmeister
- Gruppenführer,
- Jugendfeuerwehrwarte,
Oberlöschmeister
- stellvertretenden Zugführer,
- Kreisausbilder


Hauptlöschmeister
Zugführer, Kreisfachwarte oder Ortswehrführer eines Ortsteils bis 1000 Einwohner.
Brandmeister
- Gemeindewehrführer einer
  Gemeinde bis 1000 Einw.
- Ortswehrführer
  (1001 und 5000 Einwohner)
Oberbrandmeister
- Gemeindewehrführer
  (1001 bis 5000 Einwohner)
- oder Ortswehrführer mit 5001
  bis 20 000 Einwohnern.
Hauptbrandmeister
- Gemeindewehrführer
  (5001 bis 20 000 Einwohner)
- Ortswehrführer
  (mehr als 20 000 Einwohner)
- Führer von Bereitschaften,
- Amtswehrführer.
Hauptbrandmeister
Wehrführer einer Stadt mit mehr als 20 000 Einwohnern.

1. Hauptbrandmeister

Stellvertretender Kreisbrandmeister

1. Hauptbrandmeister

Kreisbrandmeister

Kreisbrandmeister

Landesbrandmeister

Landesbrandmeister